Erbrecht
Testamentsgestaltung
Testamente können sowohl privatschriftlich als auch in notarieller Form errichtet werden. Kennen Sie aber auch die Vorteile eines notariellen Testamentes?
Wir beraten in allen Fragen der Umsetzung Ihres letzten Willens unter größtmöglicher Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Durch eine sinnvolle Testamentsgestaltung kann in der Zukunft auch eine Auseinandersetzung über ihren Nachlass von vornherein vermieden werden, so dass sie sich beruhigt zurücklehnen können.
Pflichtteilsansprüche lassen sich u.U. abschmelzen, so dass auch für Pflichtteilsberechtigte am Ende wenig verbleibt, wenn dies unter Beachtung der BGH-Rechtsprechung erfolgt.
Hier bietet sich ein sehr weites Instrumentarium von rechtlichen Möglichkeiten an, auch zur Vermeidung von eventuellen Pflichtteilsansprüchen, wenn rechtzeitig gehandelt wird.
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.