Erbrecht
Stiftungsgründungen
Gehen Sie doch einfach "stiften". Dieser Satz ist Allgemeingut der deutschen Sprache, hat aber seinen Ursprung darin, dass, wenn der Erblasser eine Stiftung gegründet hat, womöglich alle "Möchtegernerben" am Ende leer ausgehen oder nicht das erhalten, was sie sich einmal erträumt haben. Auch hier gibt es vielschichtige Möglichkeiten zur Vermeidung von unerwünschten Erbfolgen und Erbschaftsteuer.
Durch eine Stiftung hat es der Erblasser insbesondere in der Hand, einen ganz bestimmten Zweck nachhaltig zu verfolgen, denn die Stiftung darf grundsätzlich das Stiftungsvermögen nicht aufzehren und soll den Stiftungszweck nur aus den Erträgen des Nachlasses verfolgen.
Dies führt dazu, dass es in Deutschland Stiftungen ergibt, die bereits mehr als 800 Jahre alt sind, immer noch ihren Zweck erfüllen, den Namen des Erblassers in sich tragen und diesen weiteren Generation bekannt machen.