Erbrecht
Gestaltung von Erbverträgen
Ein Erbvertrag ist das Mittel der Wahl, wenn sich nicht nur Ehegatten untereinander zu Erben einsetzen wollen, sondern wenn auch noch Dritte zu berücksichtigen sind, die in einem sogenannten "Berliner Testament", das nur unter Ehegatten möglich ist, nicht ohne Weiteres bedacht werden können.
Innerhalb eines Erbvertrages können auch Pflichtteilsverzichte - auch gegen eine Gegenleistung - in vertraglicher Form erklärt werden, sodass jeder Beteiligte am Ende weiß, was er im Ergebnis im Erbfall zu erwarten hat.
Auch diese Regelungen wirken streitvermeidend und sind für alle Parteien bindend, es sei denn, man hat sich einen Widerruf der abgegebenen Erklärungen vorbehalten.
Eine genaue Kenntnis der Gesetzeslage und auch der dazu ergangenen Rechtsprechung ist jedoch zwingend erforderlich, um zu tragfähigen Ergebnissen zu gelangen und am Ende nicht böse Überraschungen zu erleiden.
Dies betrifft insbesondere Vermögensübertragungen zu Lebzeiten zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, durch eine fehlerhafte Vertragsgestaltung unerwünschte Ergebnissen zu erzielen.
Deshalb sollten Sie besser ein Fachmann fragen, denn sicher ist sicher. Alle diese Fragen sind außerordentlich vielschichtig und nur in einem vertrauensvollen Dialog mit Ihnen zu klären. Wir stehen gerne zur Verfügung.