Erbrecht
Erbrecht
Hart erarbeitetes und versteuertes Vermögen sollte nicht noch einmal mit dem Finanzamt geteilt werden!
Wir finden - auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater - die rechtlichen Möglichkeiten, Ihr Vermögen so zu übertragen und zu hinterlassen, dass auch noch Freude aufkommt. Rechtsanwalt und Notar a.D. Bartsch ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge.
Das leisten wir als Anwälte und Notar
- Beratung zur und Regelung der persönlich und wirtschaftlich sinnvollsten Vermögensnachfolge
- Vermögensübertragungen unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge
- Sicherung von Vermögen durch rechtzeitige Übertragung unter Ausnutzung von Freibeträgen und gleichzeitiger Sicherstellung der Übertragenden durch Einräumung von z.B. Nutzungsrechten
- Durchführung des Zugewinnausgleichs mit anschließender Übertragung von Vermögen auf die Kinder unter größtmöglicher Ausnutzung aller steuerlichen Freibeträge
- Sicherung der Rückübertragung von Schenkungen, z.B. im Falle des Scheiterns einer Ehe
- Beratung bei der Abfassung aller Arten von Testamenten und Erbverträgen, Vermächtnissen und Auflagen an die Erben
- Anfechtung von Testamenten
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Erbrechten
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Beratung von Erben und Erbengemeinschaften, den wirtschaftlich sinnvollsten Weg zu finden, vermögensschmälernde Auseinandersetzungen zu vermeiden
- Gründung von Stiftungen