Immobilienrecht

Beratung rund um die Immobilie aus einer Hand

Wir stehen neben den besonderen Fragen des Grundstücks- und Wohnungseigentumsrechts auch in allen allgemeinen Fragen des Immobilienrechts zur Verfügung.

  • Sie möchten kaufen oder verkaufen und wissen nicht, ob der Vertrag, den man Ihnen vorlegt, das regelt, was Sie wünschen? Beachten Sie, dass in der Regel der Käufer den Notar seines Vertrauens aussucht.
  • Haben Sie auch das erhalten, was man Ihnen versprochen hat?
  • Hat der Verkäufer Zusagen gemacht, die er nicht einhält?
  • Sind die Prospektangaben richtig umgesetzt worden?
  • Wird das "Kleingedruckte" richtig umgesetzt oder ignoriert?
  • Wurde das Leistungsverzeichnis nach den Regeln der Technik abgearbeitet?
  • Ist der versprochene Schallschutz vorhanden oder nur nach den Mindestanforderungen nach DIN 4109?
  • Befürchten Sie eine Insolvenz des Bauträgers, da die Arbeiten ins Stocken geraten sind? Voreiliges Handeln kann den Erwerber ein Vermögen kosten.
  • Hat der Verkäufer wichtige Umstände verschwiegen, die er Ihnen besser mitgeteilt hätte, z.B. unangenehme Nachbarn oder Altlasten wie Asbest? Gibt es Feuchtigkeit im Keller?
  • Erfolgt die Umschreibung im Grundbuch nicht so, wie Sie sich das vorgestellt haben?
  • Sie wollen eine Immobilie verschenken, z.B. als Erbfolgeregelung zu Lebzeiten, und möglichst wenig Schenkungssteuer zahlen?
  • Sie wollen sicher sein, dass Ihre Immobilien auch nach Ihrem Ableben erhalten bleiben, und dafür Vorsorge treffen?
  • Sie möchten eine Zugewinngemeinschaft auflösen? Wer erhält die Immobilien?
  • Eine Beziehung ist gescheitert - was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie?
  • Eine Miteigentümergemeinschaft soll aufgelöst werden - wir begleiten Sie bei der Teilungsversteigerung bzw. deren Abwendung.


Diese und viele andere Fragen lösen wir schnell und kompetent, denn das Immobilienrecht ist bereits seit fast 40 Jahren eine unserer Hauptaufgaben.