Grundstücksrecht

Grundstücksrecht muss man können, denn die hier zu behandelnden Fragen sind sehr speziell.

Grund genug, auf einen Partner mit jahrzehntelanger Erfahrung zu setzen.Rechtsanwalt und Notar a.D. Bartsch ist seit 40 Jahren im Immobilien-, Grundstücks- und Hypotheken-/Grundschuldrecht tätig und ist auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Rechtsanwalt und Notar Bongard ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und daher besonders in allen Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft, wie Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und Wohnungseigentumskaufverträgen, besonders befähigt.

  

Ganz gleich, worum es bei Ihrer Immobilie geht: Wir stehen Ihnen zur Seite bei allen Fragen wie z.B.

  • Vorbereitung, Entwurf, Überprüfung und Begleitung beim Abschluss von Grundstücks-, Wohnungseigentumskauf- und Bauträgerverträgen
  • Im Notariat Beurkundung von Grundstücks- und WEG-Kaufverträgen
  • Anfechtung und Rückabwicklung des Kaufs von Schrottimmobilien
  • Grundbuchrecht
  • Dienstbarkeiten wie Wohnrechte, Wegerechte usw. und Baulasten
  • allen Fragen der Haftung von Verkäufern, Banken und Notaren, insbesondere wegen Täuschung sowie unzureichender Aufklärung und Beratung bei Abschluss oder Abwicklung des Vertrages
  • Gewerbliches und Wohnungsmietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Entwurf und Beurkundung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sowie deren Änderungen
  • Anfechtung von WEG-Beschlüssen
  • Durchsetzung von Rechten für und gegen WEGs
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen aus Verträgen rund um die Immobilie
  • Nachbarrecht
  • Verhandlungen von nachbarschaftlichen Vereinbarungen, z.B. wegen Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück
  • Durchsetzung von Ersatzansprüchen aus Schäden am Grundstück, z.B. durch Baumaßnahmen, auch auf dem Nachbargrundstück
  • grundstücksbezogenen erbrechtlichen Fragen
  • allen Finanzierungsfragen
  • Beratung zur Erlangung von öffentlichen Fördermitteln, z.B. aufgrund energetischer Sanierung usw.
  • Grundbuchrecht.