Baurecht

Nutzen Sie unser Expertenwissen

Rechtsanwalt und Notar a.D. Bartsch ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Deutschen Anwaltvereins.

Durch eine fast 40-jährige Tätigkeit auf diesem Gebiet gibt es kaum eine rechtliche oder technische Frage, die nicht schon einmal von uns gelöst wurde. Dabei arbeiten wir mit geschultem Blick für alle technischen und bauphysikalischen Zusammenhänge bei Bedarf mit bewährten Bausachverständigen zusammen, mit denen wir uns als Team zur Lösung Ihrer Probleme verstehen.

  

Das leisten wir für Sie im Bauvertragsrecht:

  • Führung und Abschluss von Bauvertragsverhandlungen
  • Vorbereitung, Entwurf, Überprüfung und Begleitung beim Abschluss von Bauverträgen nach VOB und BGB - auch in der neusten Fassung vom 01.01.2018 -, Generalübernehmer-, Bauträger- und Subunternehmerverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Umfassende rechtsberatende Begleitung von Bauvorhaben sowohl beim BGB-Werkvertrag als auch nach VOB/B, VOB/A und VOB/C
  • Abwicklung von notleidenden oder gescheiterten Bauträger- und sonstigen Bauverträgen
  • Bauprozesse sowohl auf Kläger- als auch Beklagtenseite
  • Einbeziehung von Subunternehmern durch Streitverkündung
  • Durchsetzung von Mängelrechten beim Bauvertrag vor und nach Abnahme
  • Durchsetzung von Mängelrechten der Käufer
  • Durchsetzung der Eigentumsumschreibung beim Bauträgervertrag
  • Sicherstellung von Bauleistungen und deren Bezahlung
  • Gerichtliche Durchsetzung von Werklohn-, Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen gegen Bauunternehmen, Planer und Architekten sowie Abwehr solcher Ansprüche
  • Abrechnung von vorzeitig beendeten Bauvorhaben und Prüfung aller Rechnungen und Nachträge sowohl beim Einheitspreis- als auch Pauschalpreisvertrag
  • Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung von Schlussrechnungen
  • Vertretung in Insolvenzverfahren
  • Sicherung von Bauhandwerkerforderungen
  • Einstweilige Verfügungsverfahren zur Eintragung von Vormerkungen für eine Sicherungshypothek
  • Außergerichtliche Beweissicherung
  • Selbständige Beweisverfahren gem. § 485 ZPO
  • Teilnahme an Baubesprechungen und Bauabnahmen
  • Vertretung in allen bauarbeitsrechtlichen Fragen und Prozessen.

  

Fragen Sie uns einfach.