Insolvenzrecht

Wir sind zwar keine Fachanwälte für Insolvenzrecht und betreiben daher auch keine Insolvenzverwaltung, weder für Unternehmen noch im Falle einer Privatinsolvenz.

Viele Insolvenzverwalter nehmen jedoch unsere Mandanten nach einer Insolvenzanmeldung eines ihrer Schuldner auf Rückzahlung geleisteter Gelder in Anspruch, weil sie die Auffassung vertreten, dass diese Zahlungen in sogenannter "Gläubigerbenachteiligungsabsicht"  geleistet worden sind und sich daher einen gegenüber anderen Gläubigern  des Schuldners  ungerechtfertigten Vorteil verschafft haben.

Hier gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, Rückforderungen erfolgreich abzuwehren. Solche  Verfahren gehören  zu unserem Standardaufgabenbereich. Wir vertreten regelmäßig in der Abwehr von Ansprüchen von Insolvenzverwaltern, aber auch Insolvenzverwalter  in der Durchsetzung der Forderungen des Insolvenzschuldners, z.B. in Bausachen.

Aber auch für den Fall,  dass Sie vor  der Frage stehen, ob sie für Ihr Unternehmen Insolvenz anmelden sollten oder Sie gar als Geschäftsführer von den Strafverfolgungsbehörden  belangt werden, weil Sie angeblich verspätet  Insolvenz angemeldet oder gar Insolvenzverschleppung betrieben haben, stehen wir gerne mit unserem Fachwissen zur Verfügung. Gerade in diesem Bereich sind keine rein strafrechtlichen Kenntnissen erforderlich,  da es meist um zivil- und unternehmensrechtliche Fragen geht, die sich nur mit intimer Kenntnis dieser Materie und einer intensiven und fachgerechten Argumentation im rein zivilrechtlichen Bereich gegenüber den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten erledigen lassen. Wir bewegen uns umfassend im Rahmen unserer seit vielen Jahrzehnten gewonnenen Erfahrung und heben uns daher von der reinen Tätigfkeit eines Strafverteidigers ab.