Wahl des Anwaltes
Sie suchen einen Anwalt?
Stützen Sie sich auf Empfehlungen in Zeitschriften oder der Werbung? Messen diese zuverlässig die fachliche Qualität, Empathie und persönliche Integrität oder nur den Bekanntheitsgrad? Wie rational ist die Auswahl auf der Grundlage der Empfehlung eines Freundes? Kann alles dies eine hinreichende Grundlage für eine Vertrauensentscheidung sein?
Rechtsanwalt und Notar a.D. Axel Bartsch ist auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwalt und Notar Philipp Bongard ist auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Dies bedeutet ein Höchstmaß an fachlicher Qualifikation. Fachanwalt wird nur der Anwalt, der sich durch eine jahrelange nachhaltige Tätigkeit, Prüfungen und ständige Fortbildung in einem besonderen Zulassungsverfahren qualifiziert hat.
Wir garantieren: Wir wägen gründlich ab, ob wir ein Mandat übernehmen. Eine objektive Bewertung und eine ausschließlich an Ihren Interessen orientierte wirtschaftliche Betrachtung des Machbaren sind dafür die unabdingbaren Kriterien. Das führt dazu, dass viele unserer Mandanten uns bereits seit über 40 Jahren ihr Vertrauen schenken.
Wir werben auch um Ihr Vertrauen, das Sie gerade in kritischen Situationen am meisten benötigen. Lernen Sie uns kennen - und schätzen.