Kostenrisiko
Super-Gau versus Gewinnchancen
Ein Kostenrisiko ist der Betrag, den Sie zahlen müssen, um zu wissen, ob Sie Ihr Geld nicht erhalten oder die Forderungen der Gegenseite in vollem Umfang bedienen müssen. Dieses Risiko haben natürlich nicht nur Sie, sondern auch die Gegenseite. Jede Partei arbeitet daher in jeder rechtlichen Auseinandersetzung mit einem hohen finanziellen Einsatz.
Vor Ihrer Entscheidung über unser Tätigwerden werden wir mit Ihnen die Risiken, Kosten und den Nutzen ausführlich besprechen. Wir zeigen Ihnen die Gewinnchancen, den finanziellen Einsatz sowie die größtmöglichen Kosten im Falle eines "Super-Gaus" auf.
Hilfreich sind dabei neben unserer Erfahrung sowie auch dem sogenannten "Bauchgefühl", das sich darauf gründet, unter anderem risikomathematische Überlegungen: Setzen Sie z.B. in einer Spielbank 10.000,00 € auf "Rot", stehen Ihre Chancen, dass Sie diese verlieren oder auf 20.000,00 € erhöhen, bei knapp 50:50.
Wenn Sie bei einem Prozess um 10.000,00 € durch zwei Instanzen vollständig verlieren, können die Kosten bei ca. 9.000,00 € liegen, also ca. 90 % des Streitwertes. Beträgt Ihre Gewinnchance nur 50 %, ist das Risiko fast so hoch wie in der Spielbank. Betragen die Chancen indes 80 bis 90 %, sollten Sie das Verfahren führen.
Da die Kosten mit zunehmendem Streitwert degressiv steigen - je höher der Streitwert, desto geringer der Kostenanstieg -, verändert sich das Risiko zu Ihren Gunsten. Bei einem Streit um 100.000,00 € beträgt das Kostenrisiko durch zwei Instanzen nur noch ca. 27.000,00 €, bei 1.000.000,00 € "nur" noch ca. 97.000,00 €, also 10 % des Wertes. Betragen die Chancen also 50:50, erhalten Sie im Falle des Gewinnens bereits eine deutlich bessere Quote als in der Spielbank. Häufig ist die Gewinnchance aber deutlich größer, so dass ein Verfahren unter Risikogesichtspunkten auf jeden Fall geführt werden sollte.
Alle diese Überlegungen gehen von "normalen" Konstellationen aus. Gibt es mehrere Parteien auf jeder Seite und - gerade in Bausachen - auch noch viele Streitverkündungen an Subunternehmer und Gutachten sowie eine dritte Instanz, muss neu kalkuliert und unter Umständen eine andere Strategie eingeschlagen werden.
Verlust-Aversion
Hinzu kommt die sogenannte "Verlust-Aversion", die bedeutet, dass man es leichter verschmerzt, Geld nicht zu erhalten, als seinem guten Geld auch noch Kosten hinterher zu werfen. Die Abwehr einer Forderung fällt mental leichter, als eine Forderung aktiv durchzusetzen, auch wenn es finanziell auf das Gleiche hinausläuft.
Auch hält der Schmerz über ein verlorenes Verfahren i.d.R. länger an als die Freude über ein gewonnenes.
Wir beraten Sie umfassend über sämtliche Risiken
Manche Frage muss man jedoch einfach von den Gerichten beantworten lassen, wenn der Frust, nichts zu tun, deutlich höher ist als das gefühlte Risiko eines Prozesses.
Wir beraten Sie umfassend über sämtliche Risiken und schätzen die Gewinnchancen so realistisch wie möglich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und sämtlicher, auch psychologischer und wirtschaftlicher, Gesichtspunkte ein. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung, ob Sie einen Kosteneinsatz wagen oder es lieber lassen.
Die entscheidende Frage für uns ist: Was würden wir unserem Ehepartner, Freund oder unseren Eltern in einem solchen Fall raten?
Dabei empfehlen wir konservativ, raten also eher zu einer außergerichtlichen Regelung, als Sie in Risiken zu stürzen, die wir nicht für verantwortbar halten. Sie haben schließlich nichts von einem Anwalt, der Sie forsch mit viel Tatendrang in Prozesse stürzt, Ihnen zunächst das Gefühl gibt, das etwas geschieht, Ihnen aber am Ende erklären muss, dass der Richter einen schlechten Tag hatte oder die Materie nicht beherrschte.