Rechtsanwalt Bongard

Rechtsanwalt seit 1993, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notar

Philipp Bongard, geb. 1965, wurde nach dem Studium an der Freien Universität Berlin 1993 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seitdem Mitglied unserer Kanzlei. Er war Dozent für allgemeines Vertragsrecht, insbesondere Mietrecht, und hat sich neben dem Mietrecht auf Fragen des Steuer- und Bilanzprüfungsrechtes sowie des Gesellschaftsrechts spezialisiert. Rechtsanwalt Bongard ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Notar.

Regelmäßige Schulungen der Mandanten verstehen sich von selbst. So werden von vornherein Fehler vermieden und Weichen richtig gestellt.

  

Schwerpunkte

  

Besondere Qualifikationen

  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Notar

  

Zulassungen

  • Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Notarkammer Berlin

  

Mitgliedschaften

  • Berliner Anwaltsverein

  

Kontakt

Sie erreichen Rechtsanwalt und Notar Philipp Bongard in Berlin unter
Tel. +49 (0)30 / 890 641 0 oder Mail kanzlei@noSpamra-bartsch.de.

   

Angaben zu den berufsrechtlichen Regelungen, Aufsichtsbehörden, der Honorarberechnung und weitere rechtliche Angaben finden Sie in unserem Impressum.