Rechtsanwalt Bongard
Rechtsanwalt seit 1993, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notar
Philipp Bongard, geb. 1965, wurde nach dem Studium an der Freien Universität Berlin 1993 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seitdem Mitglied unserer Kanzlei. Er war Dozent für allgemeines Vertragsrecht, insbesondere Mietrecht, und hat sich neben dem Mietrecht auf Fragen des Steuer- und Bilanzprüfungsrechtes sowie des Gesellschaftsrechts spezialisiert. Rechtsanwalt Bongard ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Notar.
Regelmäßige Schulungen der Mandanten verstehen sich von selbst. So werden von vornherein Fehler vermieden und Weichen richtig gestellt.
Schwerpunkte
- Recht der Wohnraummietverhältnisse (Mietrecht)
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht (Mietrecht)
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts
- Wohnungseigentumsrecht
- Maklerrecht
- Nachbarrecht
- Immobilienrecht
- Steuerrecht
- Handelsrecht
Zulassungen
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Notarkammer Berlin
Mitgliedschaften
- Berliner Anwaltsverein
Kontakt
Sie erreichen Rechtsanwalt und Notar Philipp Bongard in Berlin unter
Tel. +49 (0)30 / 890 641 0 oder Mail kanzlei@. ra-bartsch.de
Angaben zu den berufsrechtlichen Regelungen, Aufsichtsbehörden, der Honorarberechnung und weitere rechtliche Angaben finden Sie in unserem Impressum.