Testamente & Erbverträge
Testamente können sowohl privatschriftlich als auch in notariell beurkundeter Form errichtet werden. Kennen Sie aber auch die Vorteile eines notariellen Testamentes?
Machen Sie einen Fehler, müssen es die Erben ausbaden, ein Grund mehr, kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen, bei der Sie sicher sein können, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich bis in die letzte Konsequenz umgesetzt wird.
Ein sogenanntes "Berliner Testament" ist zwar für Ehegatten vom Gesetz ermöglicht, aber bedeutet das auch tatsächlich die sinnvolle Ausnutzung von Erbschaftsteuerfreibeträgen? Ist es insbesondere zielführend, wenn größere Vermögen und Immobilienwerte vorhanden sind? Werden dadurch Auseinandersetzungen der Erben über das Schicksal ihres Grundvermögens vermieden? Und, besonders wichtig, wie geht man mit Pflichtteilsberechtigten um, die man seit vielen Jahren nicht mehr gesehen hat und möglichst nicht bedenken möchte?
Wir beraten umfassend in allen Fragen der Umsetzung Ihres letzten Willens unter größtmöglicher Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Teilen Sie uns Ihre Vorstellungen mit, und wir sagen Ihnen, wie daraus rechtssicher Ihre Erbfolge gestaltet und ein Testament oder einen Erbvertrag gemacht werden kann, der Sie beruhigt in die Zukunft sehen lässt. Durch eine sinnvolle Testamentsgestaltung kann in der Zukunft eine Auseinandersetzung über ihren Nachlass von vornherein vermieden werden, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Hier bietet sich ein sehr weites Instrumentarium von rechtlichen Möglichkeiten an, auch zur Vermeidung von eventuellen Pflichtteilsansprüchen, wenn rechtzeitig auf dem Boden der aktuellen Rechtsprechung gehandelt wird.
Besitzen Sie Grundvermögen, hat darüber hinaus das notarielle Testament den Vorteil, dass häufig kein Erbschein erforderlich ist, um die Erben als neue Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen.
Wir beraten und beurkunden zu allen Fragen von
- Einseitigen und gemeinschaftlichen Testamenten
- Erbverträgen
- Pflichtteilsverzichten
- Anträgen auf Erteilung von Erbscheinen
- Erbauseinandersetzungsverträgen
- Grundbuchberichtigungen