Gesellschaftsgründungen

Mit der Gründung Ihres Unternehmens wird der Grundstein für den zukünftigen Erfolg gelegt. Ein Grund mehr, sich bei der Vertragsgestaltung in kompetente Hände zu begeben, die sich mit der sehr komplexen Materie des Gesellschaftsrechtes umfassend auskennen.

Herr Notar Bongard ist seit vielen Jahren auch in anwaltlicher Hinsicht auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes tätig und daher besonders kompetent in der Abfassung von vorausschauenden und streitvermeidenden Gesellschaftsverträgen. Dies gilt insbesondere  für Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern, die, wie die Erfahrung zeigt, häufig die unterschiedlichsten Vorstellungen von der Entwicklung eines Unternehmens haben.

Jeder Gesellschaftsvertrag wird umfassend mit Ihnen entwickelt und besprochen, so dass Ihre Vorstellungen auf fundierter rechtlicher Grundlage umgesetzt werden.