Notar
Philipp Bongard
Notar ist Rechtsanwalt Philipp Bongard. Notar Bongard, der als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht über besondere Expertise gerade in WEG-Sachen verfügt, ist schwerpunktmäßig tätig bei der Beurkundung und Abwicklung von
- Grundstückskaufverträgen
- Bauträgerverträgen
- Teilungserklärungen
- Wohnungseigentumskaufverträgen
- Gesellschaftsverträgen
- Kauf und Verkauf von Gesellschaftsanteilen
- Testamenten
- Erbverträgen,
aber auch Beurkundungen jeder weiteren Art.
Herr Notar Bongard wird unterstützt von Rechtsanwalt und Notar a. D. Axel Bartsch, der von 1989 bis 2019 als Notar tätig war und weiterhin als Rechtsanwalt in unserer Kanzlei arbeitet.
Sie erreichen unser Notariat unter der Direktdurchwahl 030 / 890 641 10 oder unter kanzlei@. ra-bartsch.de
Wir legen außerordentlichen Wert auf eine umfassende und auch für den Laien verständliche Erläuterung aller vertraglichen Regelungen sowie eine nach dem Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) für Sie kostenoptimierte Gestaltung.
In unseren Verträgen vermeiden wir überflüssige und missverständliche Formulierungen und sprechen eine klare, einfache Sprache, die auch von Laien verstanden wird. Wir nehmen uns Zeit, jede Frage zu beantworten und Ihnen auch einen "Grundkurs" im Grundstücks-, Gesellschafts- oder Erbrecht zu geben, damit sie nachvollziehen können, was und warum etwas geschieht.
Änderungswünsche werden während der Beurkundung EDV-gestützt direkt in die Urkunde mit Spracherkennung in Echtzeit diktiert - ohne Zeitverlust eines Umweges über das Sekretariat. Durch unseren Online-Anschluss an alle Grundbuchämter Berlins und Brandenburgs sowie alle Handelsregister können öffentliche Register exakt im Zeitpunkt der Beurkundung berücksichtigt werden.
Angaben zu den berufsrechtlichen Regelungen, Aufsichtsbehörden, der Honorarberechnung und weitere rechtliche Angaben finden Sie in unserem Impressum.