Das neue Bauvertragsrecht 2018

Unser Vortrag zum neuen Bauvertragsrecht 2018

    
Das seit dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht hat umwälzende Veränderungen, insbesondere für Bauunternehmen und Verbraucher, gebracht.

So hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen, neu eingeführt wurde das Anordnungsrecht des Auftraggebers während des Bauvorhabens sowie eine Zielfindungsphase "0" bei Architektenverträgen, die es dem Auftraggeber ohne umfassenden Abschluss eines Architektenvertrages ermöglicht herauszufinden, ob der Architekt geeignet ist, die eigenen Vorstellungen umzusetzen.

Schon nach den bisherigen Verbraucherschutzgesetzen kann es für Bauunternehmer besonders misslich sein, einen Auftrag ohne Widerrufsbelehrung anzunehmen. Dann kann es nämlich geschehen, dass er seine Arbeit umsonst erbracht hat.

Widerruft ein Verbraucher einen Bauvertrag, geht er andererseits ein hohes Risiko ein, da dann Gewährleistungsansprüche gegen den Bauunternehmer mangels wirksamen Bauvertrages fehlen.

Dann ist dem Bauunternehmer der Wert der erbrachten Bauleistung zu ersetzen, was im Zweifel - Rechtsprechung gibt es bisher kaum - bedeuten kann, dass praktisch der volle Werklohn zu zahlen ist, ohne im Gegenzuge eine Gewährleistung zu erhalten. Ein Verbraucher sollte sich daher gründlich überlegen, ob er den Bauvertrag tatsächlich widerruft.

Alle diese Hinweise können jedoch eine umfassende Beratung nicht ersetzen, die auf sämtliche Feinheiten Ihres Vertrages und die daraus folgenden Konsequenzen eingeht.

Fragen Sie uns: Wir stehen mit jahrzehntelanger Erfahrung gerne zu Ihrer Verfügung.