Erbschaftssteuerfreibeträge richtig ausnutzen
Jeder Erbe kann im Erbfall den vollen auf ihn entfallenden Freibetrag in voller Höhe ausnutzen. Beispiel:
Ein Ehepaar hat 2 Kinder und keinen Ehevertrag.
Beide Eheparter setzen sich in einem "BerlinerTestament" zu Alleinerben ein. Verstirbt ein Ehegatte, hat der andere einen Freibetrag von 500.000,00 €. Der Rest unterliegt der vollen Erbschaftsteuer.
Die Ehegatten haben kein Testament. Verstirbt ein Ehegatte, erbt der Überlebende 50 %, und beide Kinder je 25 % mit einem Freibetrag von je 400.000,00 €. Die Freibeträge betragen insgesamt 1.300.000,00 € - ein Grund sorgfältig darüber nachzudenken, wie testamentarisch zu verfügen ist.